Notarkosten beim Hausverkauf: Womit Verkäufer 2026 rechnen müssenSymbolbild – KI-generiert

Verkaufen/10. August 2026

Notarkosten beim Hausverkauf: Womit Verkäufer 2026 rechnen müssen

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Notar- und Grundbuchkosten liegen bei rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Wer beim Verkauf was zahlt, was seit Juni 2025 teurer wurde und wo Verkäufer sparen können.

Beim Immobilienverkauf denken viele zuerst an Makler und Steuern – die Notarkosten geraten dabei leicht in den Hintergrund. Dabei sind sie gesetzlich vorgeschrieben und fallen bei jedem Eigentumsübergang an. Wir erklären, wie hoch die Gebühren ausfallen, welchen Anteil Verkäufer tragen und was sich zum 1. Juni 2025 geändert hat.

Wie hoch sind die Notarkosten?

Als Faustregel gilt: Für Notar und Grundbuch zusammen sollten rund 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises einkalkuliert werden. Davon entfallen etwa 1,0 bis 1,5 Prozent auf den Notar und rund 0,5 Prozent auf das Grundbuchamt – jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Die Gebühren richten sich nach dem beurkundeten Kaufpreis und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich festgelegt. Ein Notar kann seine Gebühren also weder frei bestimmen noch verhandeln.

Wer zahlt was? Käufer und Verkäufer im Vergleich

In der Praxis trägt die Käuferseite den Großteil der Kosten. Sie zahlt die Beurkundung des Kaufvertrags, die Eigentumsumschreibung im Grundbuch und – sofern der Kauf finanziert wird – die Eintragung der neuen Grundschuld für die Bank. Diese Verteilung ist zwar üblich, aber nicht zwingend: Käufer und Verkäufer können im Kaufvertrag auch eine andere Aufteilung vereinbaren.

Die Ausnahme: Löschung der alten Grundschuld

Eine Position bleibt regelmäßig beim Verkäufer: die Löschung noch eingetragener Grundschulden. Ist die Immobilie noch mit einem alten Darlehen im Grundbuch belastet, muss der Verkäufer die Löschung veranlassen und bezahlen. Die Kosten hierfür liegen meist zwischen 200 und 400 Euro. Der Notar organisiert die dafür nötigen Erklärungen und die Löschung im Grundbuch.

Gebühren seit Juni 2025 gestiegen

Zum 1. Juni 2025 sind die Notar- und Grundbuchkosten spürbar gestiegen. Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 wurden die Wertgebühren um sechs Prozent und die Festgebühren um neun Prozent angehoben. Hintergrund ist der Ausgleich von Inflation und gestiegenen Betriebskosten. Wer aktuell verkauft, sollte daher mit den neuen, höheren Sätzen kalkulieren.

Lassen sich Notarkosten sparen?

Da die Gebühren gesetzlich festgeschrieben sind, lässt sich beim Notar selbst kaum sparen – ein Preisvergleich zwischen Notaren führt zu keinem anderen Ergebnis. Sinnvoll ist es aber, unnötige Zusatzleistungen zu vermeiden: Ein Notaranderkonto etwa verursacht zusätzliche Gebühren und ist nur in bestimmten Fällen wirklich erforderlich. Auch eine saubere, vollständige Vorbereitung der Unterlagen hilft, Nachbeurkundungen und damit Mehrkosten zu vermeiden.

Sie möchten Ihren Verkauf von Anfang an gut planen und die anfallenden Kosten realistisch einschätzen? Das Team von ZEITPUNKT Immobilien begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der Wertermittlung bis zur Beurkundung beim Notar.

Quellen

Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) · Finanztip: Notarkosten beim Hauskauf

Uwe Diner
Uwe Diner

Inhaber Zeitpunkt. Immobilien e. K.

Redaktionell geprüft mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (KI)

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